Wir richten Sie auf!
Werden Sie wieder fit für Beruf, Alltag und Freizeit. Mit einem modernen und interdisziplinären Rehabilitationskonzept helfen wir Ihnen, Sie wieder fit für den Alltag, Ihren Beruf und Ihre Freizeit zu machen.
Eine familien- und alltagsfreundliche Therapiesituation sind die zentralen Vorteile einer ambulanten Behandlung. Sie können die Reha berufsbegleitend gestalten und zudem Ihre familiären Aufgaben weiterhin fortführen.
Im ambulanten Rehazentrum Wörgl werden orthopädische Erkrankungen in der Phase 2 und in der Phase 3 behandelt.
Phase 2 - Gesundheit wiederherstellen
Direkt nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach schweren, akuten orthopädischen Erkrankungen startet die Rehabilitation der Phase 2. Die ambulante orthopädische Rehabilitation eignet sich besonders für Sie, wenn Sie aufgrund Ihrer Lebensumstände keinen stationären Aufenthalt durchführen können oder möchten. Oder dieser nur mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wäre. Das ambulante Rehazentrum Wörgl bietet dafür seinen Patientinnen und Patienten ein umfassendes Rehabilitationsprogramm. Die Behandlung dauert in der Regel sechs Wochen und findet an drei Tagen pro Woche statt. Dieses Rehabilitationsprogramm beinhaltet alle Therapien sowie fachärztliche Betreuungsleistungen, die für eine komplette oder weitgehendste Wiederherstellung Ihrer Gesundheit erforderlich sind. |
Phase 3 - Fähigkeiten nachhaltig festigen
Im Anschluss an eine orthopädische Rehabilitation der Phase 2, haben Sie mit der Rehabilitation der Phase 3 die Möglichkeit, bisher erlernte Fähigkeiten nachhaltig zu festigen. Unter fachärztlicher Aufsicht optimieren Sie Ihre Kraft- und Ausdauer. Die Rehabilitation der Phase 3 erstreckt sich je nach Bedarf über 3 bis 12 Monate mit rund 2 Stunden Therapie an 2 Tagen pro Woche. Die ambulante Rehabilitation ermöglicht eine berufsbegleitende Behandlung. Dieses Dieses Rehabilitationsprogramm beinhaltet alle Therapien sowie fachärztliche Betreuungsleistungen, die für eine komplette oder weitgehendste Wiederherstellung beziehungsweise Erhaltung der Gesundheit erforderlich sind. |
WER KANN EINE AMBULANTE REHA BEANTRAGEN?
Sie können eine ambulante orthopädische Rehabilitation beantragen, wenn Sie unter Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates leiden oder nach einem operativen Eingriff.
Eine orthopädische Rehabilitation ist bei folgenden Krankheitsbildern möglich:
Krankheitsbilder
Zustand nach Operation und Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane und des peripheren Nervensystems:
- Gelenksprothesen
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxationen
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- Posttraumatische Nervenläsionen
- Andere Verletzungsfolgen
Degenerative muskuloskeletale Krankheiten, insbesondere:
- Arthrosen der peripheren Gelenke
- Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Wirbelsäule
- Zustand nach Operation wegen bandscheibenbedingter und anderer degenerativer Krankheiten der Wirbelsäule
Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane:
- Muskel-, Gelenk- und Knochenerkrankungen
Entzündungs- und stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten, insbesondere:
- Rheumatische Gelenk- und Wirbelsäulenkrankheiten (beispielsweise chronische Polyarthritis, Spondarthritiden)
- Kollagenosen
- Systemische Vaskulitiden
- Kristallablagerungskrankheiten
- Infektbedingte rheumatische Krankheiten (beispielsweise Spondylodiszitis, ...)
- Knochenstoffwechselkrankheiten (beispielsweise Wirbelkörper-Fraktur, Osteoporose, ...)
- Weichteilrheumatische Krankheiten (beispielsweise Fibromyalgie)
In Phase III:
- Degenerative muskuloskeletale Krankheiten der Brust- und Lendenwirbelsäule